„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig.”   
Amschel Meyer Rothschild, 1743 - 1812

Fernbetreuung

Hierzu bieten wir ihnen 2 Verfahren an:


DATEV


Hier gelangen Sie zur Mandanten-Fernbetreuung. Die Fernbetreuung wird aus Sicherheitsgründen über unser Rechenzentrum, die DATEV, ausgeführt. Auf der Homepage der DATEV den Button DOWNLOAD anklicken und danach AUSFÜHREN und dann Sicherheitshinweis lesen und dann eigenverantwortlich ZUSTIMMEN oder ablehnen und dann Sitzungsnummer eingeben (welche Sie von uns erhalten).


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