Steuerstrafverfahren
-Beratung im Zusammenhang eines anstehenden Steuerstrafverfahrens
-Begleitung des Mandates in das Steuerstrafverfahren
-Übernahme des Mandates im Steuerstrafverfahren
Oftmals resultiert ein Steuerstrafverfahren daraus, dass der Berater die Entwicklung einer Betriebsprüfung
falsch einschätzt und es dadurch zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens kommt.
Dies ist für Mandant und Berater sehr unangenehm und kann im schlimmsten Fall mit Haft
(für Mandant und Berater), so wie der Vernichtung der Existenzgrundlage enden.
Da in einem Steuerstrafverfahren Steuerrecht, Betriebswirtschaft, Strafrecht, Insolvenzrecht
und ganz normales Zivilrecht aufeinandertreffen, sind wir hier im Verbund mit anderen Spezialisten
für unsere Mandanten tätig, damit Sie bestmöglich beraten sind.