Sanierung
Die Sanierung (bezogen auf wirtschaftliche Unternehmen) wird in Wikipedia wie folgt definiert:
„In der Wirtschaft ist Sanierung der Sammelbegriff für alle Maßnahmen innerhalb einer Unternehmenskrise zur Wiederherstellung existenzerhaltender Gewinne. Der Sanierungsbegriff vereint alle betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Maßnahmen der Problembewältigung. Patentrezepte zur Unternehmenssanierung kann es angesichts der Einzigartigkeit und Komplexität der individuellen Situation nicht geben. Die Sanierung und das Sanierungsmanagement kann als Kernkompetenz des Consulting verstanden werden. Unter Sanierung versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gesundung eines Unternehmens. Sie sollte nur dann versucht werden, wenn begründete Aussicht auf Erfolg besteht.“
Unseren Ansatz sehen wir hier einerseits in der Beratung unserer Mandanten im Vorfeld einer Krise, wenn wir entsprechende
Anzeichen erkennen können, damit rechtzeitig gegengesteuert werden kann. Durch unsere Erfahrung in diesem Gebiet wissen
wir um die Auswirkungen und können hier ergebnisbezogen beraten.
Für Neumandate (ob im Dauerbereich, zeitlich begrenzt oder als Einzelauftrag) führen wir entsprechende Analysen durch und sind behilflich bei der Implementierung eines IKS (InternesKontrollSystem).
Die Erstellung einer Unternehmensplanung vollumfänglich mit Ergebnisplanung, Liquiditätsplanung so wie Vermögensplanung gehört genau so zu unserem Tätigkeitsgebiet wie die Aufstellung von Überschuldungsstatus / Überschuldungsbilanz. Insbesondere im Bereich der Sanierung ist es oftmals unerlässlich auf diese Tätigkeiten zurückzugreifen, da sonst eine fundierte Beratung nicht möglich ist.
Insbesondere für Gesellschafter und Inhaber bzw. Geschäftsführer ist eine aussagefähige Planung als Entscheidungsgrundlage unerlässlich, wenn man sich nicht einer entsprechenden persönlichen Haftung ausgesetzt sehen will.
Wir unterstützen Sie bei diesem Ansatz gerne mit unserer Erfahrung in der Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmen jeglicher Gesellschaftsform.