Steuererklärung

Ab dem Veranlagungsjahr 2011 können Steuererklärungen grundsätzlich nur noch elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Durch die Beauftragung zur Erstellung der Steuererklärung werden wir diese elektronische Übermittlung für Sie vornehmen. Hierzu stehen zwei Verfahren zur Auswahl:

Elster I: (nur noch möglich bis Veranlagungszeitraum 2016)

Bei diesem Verfahren kann die Finanzverwaltung erst auf Ihre elektronischen Daten zugreifen, wenn die von Ihnen unterschriebene Erklärung vorliegt. Hierzu werden wir Ihnen entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen, die Sie dann nach genauer Durchsicht unterschrieben an das Finanzamt weiterleiten können. Sobald diese unterschriebenen Unterlagen beim Finanzamt vorliegen, kann die Finanzverwaltung auf die von uns übermittelten Daten zugreifen. Vorher nicht! Somit haben Sie es schlußendlich in der Hand ob und wann das Finanzamt auf Ihre Daten zugreifen kann.

Elster II: (zwingend anzuwenden ab Veranlagungszeitraum 2017)

In diesem Verfahren (Verfahren mit elektronischer Authentifizierung) stellen wir Ihnen einen Ausdruck der Daten zur Verfügung, die wir an das Finanzamt übermitteln werden. Im Vorfeld müssen Sie uns gegenüber dann diese Übermittlung freigeben. Solange Sie uns durch Ihre Unterschrift die Übermittlung nicht freigegeben haben, werden wir keine Daten an das Finanzamt übermitteln. Sobald uns Ihre Unterschrift vorliegt, werden wir dann die Daten an das Finanzamt übermitteln. Vorher nicht! Somit haben sie es schlußendlich in der Hand ob und wann das Finanzamt auf Ihre Daten zugreifen kann.

Wir haben den Ablauf der elektronischen Übertragung der Daten an das Finanzamt für unsere Mandanten so organisiert, dass Sie es immer in der Hand haben, ob und wann das Finanzamt auf Ihre Daten zugreifen kann.

Im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen werden die einzelnen Sachverhalte ausführlich mit Ihnen besprochen. Zur Sicherheit stellen wir Ihnen noch einen Ausdruck der amtlichen Steuererklärungen zur Verfügung (also nicht nur das reine Übermittlungsprotokoll) mit der ausdrücklichen Bitte, dass Sie sich diese Steuererklärungsvordrucke nochmals genau ansehen, ob hier noch Eintragungen vorzunehmen oder zu berichtigen sind. Sollte dies der Fall sein, so bitten wir, uns dies umgehend mitzuteilen, damit vor der Datenübermittlung die entsprechenden Änderungen von uns vorgenommen werden können.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, erläutern wir Ihnen unsere Vorgehensweise gerne in einem persönlichen Gespräch.